Ratgeber · BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, hängt von Größe, Branche und Angebot ab – mit dieser Checkliste finden Sie es in fünf Minuten heraus.
Das BFSG verpflichtet Unternehmen ab 10 Beschäftigten oder 2 Mio. Euro Jahresumsatz, bestimmte digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Reine Unternehmenswebsites ohne Kauf- oder Buchungsfunktion fallen in der Regel nicht unter das Gesetz – wohl aber Onlineshops, Online-Banking-Portale und Ticketing-Systeme.[1]
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die Beurteilung durch einen spezialisierten Anwalt.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA, Richtlinie 2019/882) in deutsches Recht um. Es legt fest, welche Produkte und Dienstleistungen von privaten Unternehmen barrierefrei sein müssen.[2]
Im Unterschied zur BITV 2.0 – die ausschließlich für Behörden und öffentliche Stellen gilt – richtet sich das BFSG erstmals an alle wirtschaftlich tätigen Unternehmen, allerdings nur innerhalb eines klar abgegrenzten Anwendungsbereichs.
Das Gesetz gilt für Unternehmen, die alle drei Kriterien erfüllen:
Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro sind vom BFSG ausgenommen – unabhängig davon, welche Dienstleistungen sie erbringen.[1]
Das BFSG benennt folgende Dienstleistungskategorien explizit:
Nicht erfasst: reine Unternehmenswebsites, Blogs, Imageseiten oder Portfolios ohne Transaktionsfunktion.
Im Fokus steht nicht die gesamte Website, sondern die Dienstleistung selbst. Der Kaufprozess eines Onlineshops muss barrierefrei sein; ein separater Blog desselben Anbieters dagegen nicht zwingend.
Konkret müssen folgende Bestandteile zugänglich gestaltet werden:
Der technische Maßstab ist WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA.[4]
Dieser Entscheidungsbaum führt Sie in vier Schritten zur Antwort:
Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Für neue Produkte und Dienstleistungen gilt diese Frist ohne Übergangsregelung.
Die Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder verhängen und bei schwerwiegenden Verstößen die Einstellung des Vertriebs anordnen.[5] Bußgeldhöhe und Vorgehen hängen vom Einzelfall ab; Behörden können zunächst auch Verwarnungen aussprechen.
Das BFSG betrifft jedes Unternehmen, das über seine Website Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkauft – sofern es kein Kleinstunternehmen ist. Reine Unternehmenswebsites ohne E-Commerce-Funktion fallen nicht direkt darunter.
Der Aufwand hängt von der Ausgangssituation ab. Ein neu gebauter Shop kann von Anfang an auf WCAG 2.1 AA ausgelegt werden; eine bestehende Website braucht ein Audit und gezielte Nachbesserung. Barrierefrei bedeutet auch: besser bedienbar, besser indexierbar und rechtskonform.
Nein. Das BFSG bezieht sich auf eigene digitale Produkte und Dienstleistungen, nicht auf Auftritte auf fremden Plattformen wie Instagram oder YouTube. Freiwillige Barrierefreiheit auf Social Media (z. B. Untertitel, Bildbeschreibungen) ist dennoch empfehlenswert.
Das BFSG richtet sich an Wirtschaftsakteure. Gemeinnützige Vereine ohne kommerzielles Angebot sind in der Regel nicht betroffen. Betreiben Sie jedoch einen Onlineshop oder kostenpflichtige Online-Veranstaltungen, kann das Gesetz greifen.
Ja. Das BFSG gilt für Websites und Apps gleichermaßen, sofern sie im Anwendungsbereich liegen. Mobile Apps eines Onlineshops oder einer Bank müssen ebenso WCAG-konform sein wie die Desktop-Version.
Die BITV 2.0 gilt ausschließlich für öffentliche Stellen (Behörden, Kommunen). Das BFSG richtet sich an privatwirtschaftliche Unternehmen. Die technischen Anforderungen (WCAG 2.1 AA) sind in beiden Regelwerken sehr ähnlich.
Öffentliche Stellen sind zur Barrierefreiheitserklärung nach BITV 2.0 verpflichtet. Für private Unternehmen empfiehlt sich ebenfalls eine Erklärung als Nachweis der Compliance. Das BFSG verlangt zudem einen zugänglichen Rückmeldungsmechanismus für Nutzer.
Alle Quellen abgerufen am 19.10.2026.
Iven ist Mitgründer von Velury und entwickelt barrierefreie Weblösungen für Unternehmen im Raum Mannheim und deutschlandweit. Mehr über uns
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