Wir unterstützen Unternehmen dabei, digitale Angebote zugänglicher zu machen. Von der barrierefreien Website bis zum aufbereiteten PDF, technisch sauber, nachvollziehbar geprüft und ohne unnötige Overlay-Lösungen.
Seit dem 28. Juni 2025 gelten mit dem BFSG Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die Verbrauchern angeboten werden.
Das bedeutet nicht, dass automatisch jede Unternehmenswebsite unter das BFSG fällt. Relevant sind die gesetzlich erfassten Angebote. Dazu zählen unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also digitale Dienste, die im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden.
Wenn eine Website oder App unter das BFSG fällt, können auch Dokumente relevant sein, die Bestandteil dieser digitalen Dienstleistung sind. Die Bundesfachstelle weist ausdrücklich darauf hin, dass Dokumente bei der Überwachung solcher Angebote berücksichtigt werden.
Kleinstunternehmen: Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, können unter die gesetzliche Kleinstunternehmen-Ausnahme fallen. Ob das BFSG im Einzelfall greift, sollte bei Unsicherheit rechtlich geprüft werden.
Wir bereiten bestehende Dokumente strukturiert nach PDF/UA auf, korrigieren typische Barrieren und prüfen das Ergebnis mit PAC und manueller Kontrolle.
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Neue Websites entwickeln wir zugänglich. Bestehende Seiten prüfen wir und bessern Barrieren gezielt nach, orientiert an WCAG und EN 301 549.
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Die rechtliche Einordnung hängt vom konkreten Angebot ab. Technisch begegnen uns besonders häufig diese Situationen:
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar.
Barrierefreiheit entsteht nicht durch ein zusätzliches Widget über einer ansonsten unveränderten Website. Wir setzen dort an, wo Barrieren tatsächlich entstehen: bei Struktur, Bedienung, Inhalt und Code.
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar.
Nein. Das BFSG erfasst bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Bei Websites ist unter anderem entscheidend, welche digitale Dienstleistung angeboten wird und ob sie sich an Verbraucher richtet. Zusätzlich können für öffentliche Stellen andere Regelungen gelten.
WCAG beschreibt Anforderungen an zugängliche digitale Inhalte. PDF/UA ist ein ISO-Standard speziell für barrierefreie PDF-Dokumente. Je nach Medium greifen deshalb unterschiedliche technische Anforderungen ineinander.
Ja. Wir können sowohl bestehende Websites als auch vorhandene PDF-Dokumente prüfen und gezielt überarbeiten. Ob eine Anpassung oder ein grundlegender Neuaufbau sinnvoller ist, hängt von der Ausgangslage ab.
Wir kombinieren technische Prüfwerkzeuge mit manueller Kontrolle. Bei PDFs nutzen wir unter anderem PAC. Bei Websites lassen sich ebenfalls nicht alle Anforderungen zuverlässig automatisiert beurteilen.
PDF, bestehende Website oder neues Projekt. Erzählen Sie uns kurz, was Sie vorhaben, und wir schauen gemeinsam auf den sinnvollsten nächsten Schritt.