Barrierefreie Websites und PDFs. Sauber umgesetzt.

Wir unterstützen Unternehmen dabei, digitale Angebote zugänglicher zu machen. Von der barrierefreien Website bis zum aufbereiteten PDF, technisch sauber, nachvollziehbar geprüft und ohne unnötige Overlay-Lösungen.

Bereich Website & PDF
Website WCAG & EN 301 549
PDF PDF/UA
Prüfung Tools + manuell

Was hat sich seit Juni 2025 geändert?

Seit dem 28. Juni 2025 gelten mit dem BFSG Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die Verbrauchern angeboten werden.

Das bedeutet nicht, dass automatisch jede Unternehmenswebsite unter das BFSG fällt. Relevant sind die gesetzlich erfassten Angebote. Dazu zählen unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also digitale Dienste, die im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden.

Wenn eine Website oder App unter das BFSG fällt, können auch Dokumente relevant sein, die Bestandteil dieser digitalen Dienstleistung sind. Die Bundesfachstelle weist ausdrücklich darauf hin, dass Dokumente bei der Überwachung solcher Angebote berücksichtigt werden.

Kleinstunternehmen: Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, können unter die gesetzliche Kleinstunternehmen-Ausnahme fallen. Ob das BFSG im Einzelfall greift, sollte bei Unsicherheit rechtlich geprüft werden.

Zwei Bereiche, ein Ansprechpartner

Wann Barrierefreiheit für Sie relevant sein kann

Die rechtliche Einordnung hängt vom konkreten Angebot ab. Technisch begegnen uns besonders häufig diese Situationen:

  • Sie betreiben einen Onlineshop oder digitalen Buchungsprozess
  • Kunden schließen Verträge oder bestellen Leistungen online
  • Wichtige PDFs sind Teil Ihres digitalen Angebots
  • Ihre bestehende Website soll gezielt auf Barrieren geprüft werden
  • Sie planen einen Relaunch und möchten Barrierefreiheit direkt mitdenken
  • Sie möchten digitale Inhalte unabhängig von einer Pflicht zugänglicher machen

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Wann Barrierefreiheit für Sie relevant sein kann

Barrierefreiheit entsteht nicht durch ein zusätzliches Widget über einer ansonsten unveränderten Website. Wir setzen dort an, wo Barrieren tatsächlich entstehen: bei Struktur, Bedienung, Inhalt und Code.

  • Semantisch saubere Struktur
  • Tastaturbedienung und sichtbarer Fokus
  • Verständliche Formulare und Fehlermeldungen
  • Alternativtexte und sinnvolle Beschriftungen
  • Ausreichende Kontraste
  • Nachvollziehbare Prüfung statt reiner Automatik

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Häufige Fragen

Muss jede Unternehmenswebsite barrierefrei sein?

Nein. Das BFSG erfasst bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Bei Websites ist unter anderem entscheidend, welche digitale Dienstleistung angeboten wird und ob sie sich an Verbraucher richtet. Zusätzlich können für öffentliche Stellen andere Regelungen gelten.

WCAG beschreibt Anforderungen an zugängliche digitale Inhalte. PDF/UA ist ein ISO-Standard speziell für barrierefreie PDF-Dokumente. Je nach Medium greifen deshalb unterschiedliche technische Anforderungen ineinander.

Ja. Wir können sowohl bestehende Websites als auch vorhandene PDF-Dokumente prüfen und gezielt überarbeiten. Ob eine Anpassung oder ein grundlegender Neuaufbau sinnvoller ist, hängt von der Ausgangslage ab.

Wir kombinieren technische Prüfwerkzeuge mit manueller Kontrolle. Bei PDFs nutzen wir unter anderem PAC. Bei Websites lassen sich ebenfalls nicht alle Anforderungen zuverlässig automatisiert beurteilen.

Wo sollen wir anfangen?

PDF, bestehende Website oder neues Projekt. Erzählen Sie uns kurz, was Sie vorhaben, und wir schauen gemeinsam auf den sinnvollsten nächsten Schritt.