Wir entwickeln neue Websites zugänglich oder prüfen bestehende Seiten und bessern Barrieren gezielt nach. Technisch sauber, ohne Overlay-Widget und orientiert an WCAG sowie EN 301 549.
Eine barrierefreie Website muss verständlich, bedienbar und technisch sauber aufgebaut sein, auch ohne Maus und mit assistiven Technologien.
Viele Barrieren entstehen nicht erst beim Design. Sie liegen in der HTML-Struktur, in Formularen, in fehlenden Beschriftungen oder darin, dass wichtige Funktionen nur mit bestimmten Eingabegeräten erreichbar sind.
Wir analysieren die vorhandene Seite, priorisieren die gefundenen Barrieren und bessern technisch dort nach, wo es sinnvoll möglich ist.
Bei einem Relaunch denken wir Barrierefreiheit von Beginn an mit. Das ist meist sauberer und effizienter als spätere Korrekturen.
Ein zusätzlich eingeblendetes Accessibility-Widget verändert nicht automatisch die zugrunde liegende Struktur einer Website. Wir arbeiten deshalb direkt an Markup, Bedienung, Inhalt und Komponenten, statt technische Probleme nur zu überdecken.
Unser Ansatz: Barrierefreiheit wird in die Website eingebaut. Sie ist kein nachträglicher Schalter, den Besucher erst aktivieren müssen.
Für die praktische Umsetzung der BFSG-Anforderungen verweist die Bundesfachstelle derzeit insbesondere auf die geltende EN 301 549 sowie auf anerkannte Standards und Richtlinien wie die WCAG. Die Anforderungen entwickeln sich weiter, deshalb behandeln wir die Standards nicht als einmalige Checkliste.
Das BFSG erfasst nicht pauschal jede Unternehmenswebsite. Eine wichtige Kategorie sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Dazu gehören digitale Dienste, die über Websites oder mobile Anwendungen im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags angeboten werden.
Wir schauen uns Ihre Website, wichtige Funktionen und den technischen Aufbau an und klären, was Sie erreichen möchten.
Wir identifizieren Barrieren und unterscheiden zwischen kritischen Problemen, schnellen Verbesserungen und größeren strukturellen Themen.
Wir beheben die vereinbarten Punkte direkt in Design, Inhalt und Code oder entwickeln die neue Website von Beginn an zugänglich.
Nach der Umsetzung prüfen wir die relevanten Bereiche erneut und dokumentieren nachvollziehbar, was umgesetzt wurde.
Bei einer bestehenden Website hängt der Aufwand davon ab, wie viele Seitentypen und Funktionen geprüft werden müssen und wie gut das aktuelle System aufgebaut ist. Bei neuen Projekten fließt Barrierefreiheit direkt in Konzeption, Design und Entwicklung ein.
Wir prüfen bestehende Websites, bessern Barrieren gezielt nach oder berücksichtigen Barrierefreiheit direkt bei einem Neuaufbau.
Nein. Das BFSG gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Bei Websites ist unter anderem relevant, ob eine erfasste digitale Dienstleistung für Verbraucher angeboten wird. Für öffentliche Stellen gelten zusätzlich eigene Vorgaben.
Oft ja. Wir prüfen Theme, Komponenten und Inhalte und können viele Barrieren gezielt korrigieren. Bei technisch problematischen Grundlagen kann ein Relaunch wirtschaftlicher und sauberer sein.
Nein. Automatische Tools finden viele technische Auffälligkeiten, können aber beispielsweise die Verständlichkeit, sinnvolle Beschriftungen oder die komplette Bedienlogik nicht zuverlässig beurteilen. Deshalb kombinieren wir Tools mit manueller Prüfung.
Wir setzen nicht auf ein Overlay als Ersatz für die technische Überarbeitung. Unser Ansatz ist, Barrieren direkt in Struktur, Design, Inhalt und Code zu beheben.
Ja. Das ist sogar der beste Zeitpunkt, weil Navigation, Komponenten, Kontraste, Formulare und technische Struktur von Beginn an passend geplant werden können.
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar.
Wenn Formulare, Broschüren oder andere PDFs Teil Ihres digitalen Angebots sind, können wir diese separat prüfen und nach PDF/UA aufbereiten.
Ob bestehende Seite oder geplanter Relaunch. Im Erstgespräch klären wir, welche Bereiche relevant sind und wie eine sinnvolle Umsetzung aussehen kann.