Web-Barrierefreiheit

Barrierefreie Website erstellen lassen.

Wir entwickeln neue Websites zugänglich oder prüfen bestehende Seiten und bessern Barrieren gezielt nach. Technisch sauber, ohne Overlay-Widget und orientiert an WCAG sowie EN 301 549.

Fokus WCAG & EN 301 549
Projekt neu oder bestehend
Prüfung Tools + manuell
Umfang individuell

Barrierefreiheit beginnt im Aufbau

Eine barrierefreie Website muss verständlich, bedienbar und technisch sauber aufgebaut sein, auch ohne Maus und mit assistiven Technologien.

Viele Barrieren entstehen nicht erst beim Design. Sie liegen in der HTML-Struktur, in Formularen, in fehlenden Beschriftungen oder darin, dass wichtige Funktionen nur mit bestimmten Eingabegeräten erreichbar sind.

Bestehende Website oder neues Projekt?

Warum wir keine Overlay-Lösung empfehlen

Ein zusätzlich eingeblendetes Accessibility-Widget verändert nicht automatisch die zugrunde liegende Struktur einer Website. Wir arbeiten deshalb direkt an Markup, Bedienung, Inhalt und Komponenten, statt technische Probleme nur zu überdecken.

Unser Ansatz: Barrierefreiheit wird in die Website eingebaut. Sie ist kein nachträglicher Schalter, den Besucher erst aktivieren müssen.

Welche Rolle spielen WCAG und EN 301 549?

Für die praktische Umsetzung der BFSG-Anforderungen verweist die Bundesfachstelle derzeit insbesondere auf die geltende EN 301 549 sowie auf anerkannte Standards und Richtlinien wie die WCAG. Die Anforderungen entwickeln sich weiter, deshalb behandeln wir die Standards nicht als einmalige Checkliste.

Wann kann das BFSG für eine Website relevant sein?

Das BFSG erfasst nicht pauschal jede Unternehmenswebsite. Eine wichtige Kategorie sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Dazu gehören digitale Dienste, die über Websites oder mobile Anwendungen im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags angeboten werden.

  • Onlineshops
  • Digitale Buchungs- und Bestellprozesse
  • Online angebotene Verbraucherdienstleistungen
  • Zugehörige Interaktionen und Dokumente

Kleinstunternehmen: Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, enthält das BFSG eine Ausnahme. Ob sie im konkreten Fall greift, sollte bei Unsicherheit rechtlich eingeordnet werden.

So läuft ein Projekt ab

  1. Bestandsaufnahme

    Wir schauen uns Ihre Website, wichtige Funktionen und den technischen Aufbau an und klären, was Sie erreichen möchten.

  2. Prüfung und Priorisierung

    Wir identifizieren Barrieren und unterscheiden zwischen kritischen Problemen, schnellen Verbesserungen und größeren strukturellen Themen.

  3. Umsetzung

    Wir beheben die vereinbarten Punkte direkt in Design, Inhalt und Code oder entwickeln die neue Website von Beginn an zugänglich.

  4. Kontrolle und Übergabe

    Nach der Umsetzung prüfen wir die relevanten Bereiche erneut und dokumentieren nachvollziehbar, was umgesetzt wurde.

Was kostet eine barrierefreie Website?

Bei einer bestehenden Website hängt der Aufwand davon ab, wie viele Seitentypen und Funktionen geprüft werden müssen und wie gut das aktuelle System aufgebaut ist. Bei neuen Projekten fließt Barrierefreiheit direkt in Konzeption, Design und Entwicklung ein.

Web-Barrierefreiheit

Barrierefreie Websites

Wir prüfen bestehende Websites, bessern Barrieren gezielt nach oder berücksichtigen Barrierefreiheit direkt bei einem Neuaufbau.

WCAG EN 301 549 Prüfung Nachbesserung
nach Umfang
individuell kalkuliert
Nach einer kurzen Bestandsaufnahme erhalten Sie ein konkretes Angebot für Prüfung, Nachbesserung oder Neuaufbau.

Häufige Fragen

Muss jede Website barrierefrei sein?

Nein. Das BFSG gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Bei Websites ist unter anderem relevant, ob eine erfasste digitale Dienstleistung für Verbraucher angeboten wird. Für öffentliche Stellen gelten zusätzlich eigene Vorgaben.

Oft ja. Wir prüfen Theme, Komponenten und Inhalte und können viele Barrieren gezielt korrigieren. Bei technisch problematischen Grundlagen kann ein Relaunch wirtschaftlicher und sauberer sein.

Nein. Automatische Tools finden viele technische Auffälligkeiten, können aber beispielsweise die Verständlichkeit, sinnvolle Beschriftungen oder die komplette Bedienlogik nicht zuverlässig beurteilen. Deshalb kombinieren wir Tools mit manueller Prüfung.

Wir setzen nicht auf ein Overlay als Ersatz für die technische Überarbeitung. Unser Ansatz ist, Barrieren direkt in Struktur, Design, Inhalt und Code zu beheben.

Ja. Das ist sogar der beste Zeitpunkt, weil Navigation, Komponenten, Kontraste, Formulare und technische Struktur von Beginn an passend geplant werden können.

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Auch PDF-Dokumente im Einsatz?

Wenn Formulare, Broschüren oder andere PDFs Teil Ihres digitalen Angebots sind, können wir diese separat prüfen und nach PDF/UA aufbereiten.

Lassen Sie uns auf Ihre Website schauen.

Ob bestehende Seite oder geplanter Relaunch. Im Erstgespräch klären wir, welche Bereiche relevant sind und wie eine sinnvolle Umsetzung aussehen kann.